Allgemeine Geschäftsbedingungen von Internet Marketing Service
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AGB
der kostenlosen Standard-Visitenkarte |
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I.
Aufnahme |
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Internet
Marketing Service ist Betreiber einer branchenspezifischen Spezial-Suchmaschine.
Die Eintragung mit den Daten der Standard-Visitenkarte ist ein kostenloser
Service. Mit Ihrer Anmeldung bei der Spezial-Suchmaschine erkennen Sie die
nachfolgenden Regeln und Verhaltensweisen als verbindlich an. Wer unseren
Teilnahmeregeln nicht zustimmt, wird nicht in die Spezial-Suchmaschine eingetragen. |
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Die Eintragung
Ihrer Stammdaten in die Spezial-Suchmaschine ist kostenfrei und unverbindlich.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Spezial-Suchmaschine und auf den
Verbleib in ihr besteht nicht. |
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Ihre
Eintragung in die Spezial-Suchmaschine erfolgt für mindestens ein Jahr.
Der Eintrag kann jederzeit von Ihnen online aktualisiert
werden. Unser Redaktionsteam prüft Ihren Eintrag i. d. R. innerhalb von 24 Stunden und schalten diesen dann frei. Über die Freischaltung werden Sie separat informiert. |
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Wir
behalten uns vor, Eintragungen aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen
Gründen ohne vorherige Ankündigung aus der Spezial-Suchmaschine
zu löschen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. |
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Sie
willigen gemäss §41 BDSG in die Speicherung Ihrer personenbezogenen
Daten, die zur Aufnahme in die Spezial-Suchmaschine notwendig sind, ausdrücklich
ein. |
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Sie
sind damit einverstanden, dass Ihnen per Email oder per Fax werbende Informationen,
Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Dieses Einverständnis
können Sie jederzeit schriftlich widerrufen, Fax genügt dieser
Form. |
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II.
Nutzung |
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Die
Spezial-Suchmaschine steht allen Internetnutzern kostenfrei zur Verfügung. |
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Die Spezial-Suchmaschine
ist Eigentum von Internet Marketing Service. Es ist untersagt, Resultate
und Leistungen der Spezial-Suchmaschine zu verfremden oder zu veröffentlichen.
Ferner ist es untersagt die Homepage oder Resultatseiten zu spiegeln oder
auf einer anderen Webseite zu veröffentlichen. |
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Internet
Marketing Service übernimmt keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit
und Richtigkeit der Eintragungen und der eingetragenen Links. |
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Internet
Marketing Service behält sich das Recht auf jederzeitige Änderung
der Eintragungen ohne Ankündigung vor. |
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nach oben
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AGB
des kostenpflichtigen Premium- und Profi-Eintrages |
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I. Präambel |
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Internet
Marketing Service bietet neben der kostenlosen Standard-Visitenkarte die
Möglichkeit zu einer umfangreicheren und erweiterten werbewirksamen
Firmenpräsentation mit Email- und Homepage-Link (Premium-Eintrag) sowie
Links, Text und Bild (Profi-Eintrag). Dieser Service ist kostenpflichtig und setzt den Abschluss
eines Werbevertrags voraus. |
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II.
Einbeziehungen der AGB |
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Der
Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Internet Marketing Service (nachfolgend
IMS) als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
wird widersprochen. |
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III.
Vertragsabschluss |
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Internet
Marketing Service errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung im Internet eine Spezial-Suchmaschine und übernimmt
hierbei auch die Beratung und Vermarktung von Premium- und Profi-Einträgen. |
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Der
Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und IMS bedarf zu seiner Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch IMS, mündliche oder fernmündliche
Bestätigungen können die schriftliche nicht ersetzen. Unabhängig
hiervon kommt der Werbevertrag zustande, wenn IMS den Premium- und / oder Profi-Eintrag
des Auftraggebers in die Spezial-Suchmaschine einstellt. |
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Maßgeblich
für den Inhalt des Werbeauftrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung
von IMS. |
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IV.
Annahme von Aufträgen |
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IMS
ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen des Auftraggebers zu prüfen.
IMS ist frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen. |
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IMS
ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss den Premium- / Profi-Eintrag
aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen
zurückzuweisen oder ihre Einstellung in der Spezial-Suchmaschine zu
löschen. Über die Gründe der Zurückweisung oder Löschung
wird der Auftraggeber informiert. |
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Weist
IMS einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs. 2 genannten Gründen)
nach Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen. |
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V.
Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers |
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Der
Auftraggeber trägt im Verhältnis zu IMS die ausschließliche
Verantwortung für den Inhalt seines Premium- / Profi-Eintrages und steht IMS dafür ein, dass dieser Eintrag keinen strafrechtlichen,
presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen
gesetzlichen Vorschriften widerspricht. |
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Mit
der Erteilung des Werbeauftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er
alleiniger Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen
ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch
nicht verletzt werden. |
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Der
Auftraggeber stellt IMS von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet
IMS gegenüber für jeglichen aus dem Premium- / Profi-Eintrag entstandenen oder entstehenden Schaden. |
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VI.
Werbeunterlagen |
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Der
Profi-Eintrag besteht aus einem Bild und mehreren freien Texten, die durch den Auftraggeber online eingestellt werden können.
Die maximale Bild-Dateigröße beträgt 80 KB. |
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VII.
Vertragsdauer |
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Der
Vertrag für einen Premium- / Profi-Eintrag wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende
der Vertragsdauer gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf von
zwölf Monaten. |
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VIII.
Schalten des Profi-Eintrages |
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Das
Schalten des Premium- / Profi-Eintrages erfolgt durch das
Einstellen in die Spezial-Suchmaschine. Maßgeblich ist die für
die Spezial-Suchmaschine übliche Wiedergabequalität. |
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Der
Auftraggeber wird von IMS von dem Freischalten des Premium- / Profi-Eintrages
informiert; er ist dann verpflichtet, den Eintrag unverzüglich
zu überprüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen selbst online zu korrigieren oder gegenüber IMS anzuzeigen. |
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Unterlässt
der Auftraggeber diese Prüfung oder rügt er Fehler außerhalb
der vorgenannten Frist, trägt er die Kosten der notwendigen oder von
ihm gewünschten Änderungen seines Premium- / Profi-Eintrages. |
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IX.
Ausfall oder Verschiebung |
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Ist
die Durchführung des Werbeauftrages aus redaktionellen oder aus technischen
Gründen (z.B. Netz oder Systemausfälle) oder wegen höherer
Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen
Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so wird der Werbeauftrag
durchgeführt, sobald die Störung behoben ist. |
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IMS
wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn die Störung
voraussichtlich länger als 5 Tage andauert. |
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Widerspricht
der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich
der zeitlichen Verschiebung, gilt dies als Einverständnis mit der Verschiebung. |
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Kann
der Premium- / Profi-Eintrag nicht erscheinen oder widerspricht
der Auftraggeber der Nachholung, erlischt der Werbeauftrag; bis dahin nicht
verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere erhält
der Auftraggeber bereits aufgewendete Produktionskosten nicht erstattet. |
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Dauert
die technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber
den Werbevertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich
kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber
zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. |
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X.
Vergütung, Zahlungsbedingungen |
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Die
Vergütung bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von IMS im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
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Die
Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
geltenden Mehrwertsteuer. |
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Der
Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der jeweilige Jahresbetrag wird im Voraus vor Schaltung
des Premium-/ Profi-Eintrages zur Zahlung fällig; der
Premium- / Profi-Eintrag werden nicht freigeschaltet, bevor
der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wechsel werden nicht akzeptiert. |
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XI.
Zahlungsverzug |
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Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung
seiner Vermögensverhältnisse kann IMS die weitere Erfüllung
des Werbeauftrags bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen
an den Auftraggeber - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - zurückhalten
und in allen Fällen Vorauszahlung verlangen. |
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Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 4
% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
geschuldet. |
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XII.
Aufrechnung/ Zurückbehaltung |
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Gegen
Vergütungsforderungen von IMS kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten. |
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XIII.
Preisänderungen |
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Preisänderungen
sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge.
Preissenkungen wirken zugunsten des Auftraggebers sofort, Preiserhöhungen
vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung
schriftlich vor ihrem Wirksamwerden, endet der Werbevertrag am darauffolgenden
Monatsletzten; bis dahin gilt der alte Preis weiter. |
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XIV.
Haftungsausschluss |
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Die Haftung
von IMS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich
oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. |
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XV.
Datenspeicherung |
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Der Auftraggeber
nimmt gemäss § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von IMS
gespeichert werden. |
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XVI.
Salvatorische Klausel |
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Sollte
eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der unwirksame
oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte
wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für
notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages. |
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XVII.
Gerichtsstand |
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Ist der
Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich Elmshorn als Gerichtsstand vereinbart. |
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XVIII.
Rechtswahlklausel |
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Der Werbevertrag
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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XIX.
Schriftformklausel |
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Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung
dieser Klausel bedürfen der Schriftform. |
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AGB
der kostenpflichtigen Banner-Werbung |
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I. Einbeziehung
der AGB |
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Der Werbevertrag
zwischen dem Auftraggeber und Internet Marketing Service (nachfolgend IMS)
als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
wird widersprochen. |
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II.
Vertragsabschluss |
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Internet
Marketing Service errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung im Internet eine Spezial-Suchmaschine und übernimmt
hierbei auch die Beratung und Vermarktung von Werbeanzeigen. |
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Der Werbevertrag
zwischen dem Auftraggeber und IMS bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch IMS, mündliche oder fernmündliche Bestätigungen
können die schriftliche nicht ersetzen. Unabhängig hiervon kommt
der Werbevertrag zustande, wenn IMS die Werbeanzeige des Auftraggebers in
die Spezial-Suchmaschine einstellt. |
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Maßgeblich
für den Inhalt des Werbeauftrages ist der Inhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung von IMS. Die Festlegung der Platzierung der Werbeanzeige
in der Spezial-Suchmaschine ist nicht notwendiger Bestandteil des Werbevertrages. |
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III.
Annahme von Aufträgen |
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Internet
Marketing Service ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen des Auftraggebers
zu prüfen. IMS ist frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen
oder abzulehnen. |
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IMS ist
berechtigt, auch nach Vertragsabschluss die Werbeanzeige aus rechtlichen,
sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder ihre
Einstellung in der Spezial-Suchmaschine zu löschen. Über die Gründe
der Zurückweisung oder Löschung wird der Auftraggeber informiert. |
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Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die Werbeunterlagen vollständig und rechtzeitig an
IMS zu liefern. Erfüllt er diese Verpflichtung ganz oder teilweise
nach Mahnung durch IMS nicht, wird mit Ablauf der Frist der Werbeauftrag
storniert, die vereinbarte Vergütung wird zur Hälfte fällig. |
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Weist IMS
einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs.2 genannten Gründen) nach
Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen. |
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IV.
Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers |
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Der Auftraggeber
trägt im Verhältnis zu Internet Marketing Service die ausschließliche
Verantwortung für den Inhalt seiner Werbeanzeige und steht IMS dafür
ein, dass diese Anzeige keinen strafrechtlichen, presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen,
urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften widerspricht. |
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Mit der
Erteilung des Werbeauftrages bestätigt der Auftraggeber, dass er alleiniger
Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen
ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch
nicht verletzt werden. |
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Der Auftraggeber
stellt IMS von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet IMS gegenüber
für jeglichen aus der Werbeanzeige entstandenen oder entstehenden Schaden. |
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V.
Werbeunterlagen |
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Die Werbeanzeige
kann aus einem Bild und/oder Text bestehen. |
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Die vollständigen
Werbeunterlagen müssen IMS spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten
Einstellungstermin zugegangen sein. |
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Mit dem
Auftrag bestimmt der Auftraggeber, ob seine Werbeanzeige (Banner) im Format
400 x 40 oder 150 x 60 Pixel erscheinen soll. |
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Die Werbeunterlagen
sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden: |
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Internet
Marketing Service
Inhaber: Thomas Peemöller
Sandweg 138 a
25336 Klein Nordende |
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Können
Werbeaufträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
durchgeführt werden, weil die Werbeunterlagen nicht rechtzeitig, nicht
vollständig oder sonst fehlerhaft geliefert werden, wird die vereinbarte
Vergütung dennoch zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber stehen
keine Ersatzansprüche zu. Das Risiko bei der Übermittlung von
Werbeunterlagen trägt allein der Auftraggeber. |
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VI.
Werbezeit |
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Die Laufzeit
des Banners beträgt grundsätzlich 30 Tage. |
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VII.
Schalten der Werbeanzeige |
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Das Schalten
der Werbeanzeige erfolgt durch das Einstellen in die Spezial-Suchmaschine.
Maßgeblich ist die für die Spezial-Suchmaschine übliche Wiedergabequalität. |
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Der Auftraggeber
wird von Internet Marketing Service von dem Einstellen der Werbeanzeige
informiert; er ist dann verpflichtet, die Werbeanzeige unverzüglich
zu überprüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen schriftlich
gegenüber IMS anzuzeigen. |
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Unterlässt
der Auftraggeber diese Prüfung oder rügt er Fehler außerhalb
der vorgenannten Frist, trägt er die Kosten der notwendigen oder von
ihm gewünschten Änderungen seiner Werbeanzeige. |
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Die Werbeanzeige
wird auf der einvernehmlich festgelegten Seite der IMS Suchmaschine platziert.
Wurde eine solche Festlegung bei Vertragsabschluss nicht getroffen, erfolgt
die Platzierung durch IMS nach billigem Ermessen. |
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Wird die
Werbeanzeige gelöscht, besitzt der Auftraggeber keinen Anspruch darauf,
dass die erneute Einstellung der Werbeanzeige an gleicher Stelle platziert
wird wie die gelöschte. |
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VIII.
Ausfall oder Verschiebung |
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Ist die Durchführung
des Werbeauftrages aus redaktionellen oder aus technischen Gründen
(z.B. Netz oder Systemausfälle) oder wegen höherer Gewalt, Streik
oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen
nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so wird der Werbeauftrag durchgeführt,
sobald die Störung behnach oben ist.
IMS wird den Auftraggeber
unverzüglich informieren, wenn die Störung voraussichtlich länger
als 5 Tage andauert und/oder wenn die Anzeige an anderer als der vereinbarten
Stelle platziert wird.
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Widerspricht
der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich
der zeitlichen Verschiebung oder dem Einstellen der Werbeanzeige an eine
andere Stelle (Umfeld), gilt dies als Einverständnis mit der Verschiebung
oder der Platzierung. |
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Kann die
Werbeanzeige nicht erscheinen oder widerspricht der Auftraggeber der Nachholung
oder anderen Platzierung, erlischt der Werbeauftrag; bis dahin nicht verbrauchte
Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche
des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere erhält der Auftraggeber
bereits aufgewendete Produktionskosten nicht erstattet. |
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Dauert
die technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber
den Werbevertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich
kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber
zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
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IX.
Vergütung, Zahlungsbedingungen |
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Die Vergütung
bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von Internet Marketing Service
im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
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Die Preise
verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden
Mehrwertsteuer. |
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Der Rechnungsbetrag
ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert. |
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X.
Zahlungsverzug |
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Bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse
kann IMS die weitere Erfüllung des Werbeauftrages bis zur vollständigen
Bezahlung aller ihrer Forderungen an den Auftraggeber - auch aus anderen
Rechtsverhältnissen - zurückhalten und in allen Fällen Vorauszahlung
verlangen. |
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Bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über
dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geschuldet. |
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XI.
Aufrechnung/ Zurückbehaltung |
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Gegen Vergütungsforderungen
von IMS kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten. |
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XII.
Preisänderungen |
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Preisänderungen
sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge.
Preissenkungen wirken zugunsten des Auftraggebers sofort, Preiserhöhungen
vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung
schriftlich vor ihrem Wirksamwerden, endet der Werbevertrag am darauffolgenden
Monatsletzten; bis dahin gilt der alte Preis weiter. |
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XIII.
Haftungsausschluss |
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Die Haftung
von IMS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich
oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. |
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XIV.
Datenspeicherung |
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Der Auftraggeber
nimmt gemäss § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von Internet
Marketing Service gespeichert werden. |
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XV.
Salvatorische Klausel |
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Sollte
eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der unwirksame
oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte
wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für
notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages. |
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XVI.
Gerichtsstand |
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Ist der
Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich Elmshorn als Gerichtsstand vereinbart.
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XVII.
Rechtswahlklausel |
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Der Werbevertrag
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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XVIII.
Schriftformklausel |
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Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung
dieser Klausel bedürfen der Schriftform. |
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